Hier ruht Artikel 5...

Nach langem Kampf, gegen den Rat der Experten und dem Willen des Volkes, hat der Bundestag das Gesetz beschlossen, mit dem künftig Internetzensur betrieben werden wird.

Hier ruht Artikel 5des deutschen Grundgesetzes
Unter dem Vorwand, Kinderpornographie im Internet bekämpfen zu wollen, wurde der entsprechend benannte Gesetzesentwurf Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen nun beschlossen. Dieses Gesetz stellt die Grundlage für die Vorbereitung einer Infrastruktur dar, mit der künftig mit geringem Aufwand der Zugang zu unerwünschten Webseiten im Internet unterbunden werden soll. Dabei stellt sich dieser Ansatz gegen das Grundgesetz, namentlich Artikel 5, Absatz 1:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.

Die hierfür aufzubauende Infrastruktur wird in der Lage sein, jede beliebige Webseite zu blockieren. Werden morgen Kinderpornografische Seiten gesperrt, so können es morgen Seiten von Spieleherstellern (die First-Person-Shooter anbieten) oder Download-Portale (Wunsch der Musik-und Filmindustrie) und übermorgen Seiten mit politisch-kritischen Inhalten oder Konkurrenten im nächsten Wahlkampf sein. Da die Sperrliste nicht öffentlich und ohne Richterliche Prüfung durch das BKA erstellt werden soll, ist eine Kontrolle kaum möglich - aber vielleicht ist das ja auch der Sinn dahinter.

Nebenbei läuft der Gesetzesentwurf seinem erklärten Ziel entgegen, indem er langfristig die Verbreitung von Kinderpornographie begünstigt. So wird das Problem vor der Bevölkerung verborgen, anstelle öffentlicher Diskussion und breiter Forderung nach Aufklärung und aktivem Vorgehen gegen die Hersteller von Kinderpornografie, wird das Thema mittelfristig aus dem Fokus der Aufmerksamkeit verschwinden, mit geringeren Prioritäten belegt und vergessen. Insider dagegen dürften immer noch über Quellen für derartiges Material verfügen und das Leiden keines der betroffenen Kinder wird beendet. Das kann eigentlich nicht im Sinne einer guten siebenfachen Mutter sein, dennoch hielt von der Leyen an dem Entwurf fest. Macht euch eure eigenen Gedanken...

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